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Vereinsservice - Rechtsfragen: Billigkeitsmaßnahmen wegen Corona verlängert - so profitieren Vereine konkret davon

Die Conrona-Pandemie, die unsere Vereine weiterhin nicht loslässt, spielt auch in dem neuesten Newsletter von Rechtsanwalt Patrick R. Nessler (St. Ingbert, Justiziar des LSVS) eine wichtige Rolle.

 

So hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Billigkeitsregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise bis Ende 2022 verlängert. Die Erleichterungsregelungen waren bis zum 31.12.2021 befristet gewesen. Wir stellen Ihnen die Regelungen vor, die von der Verlängerung betroffen sind.
„Ich zeige Ihnen auch, wann und wie Sie in Ihrem Verein jetzt noch die jüngsten staatlichen Hilfsprogramme (Überbrückungshilfe III Plus und ÜBH IV) für sich nutzen können, um den finanziellen Schaden in Grenzen zu halten. Außerdem hat der Gesetzgeber in Bezug auf das Gemeinnützigkeitsrecht die corona-bedingten Erleichterungen für Vereine um ein Jahr (bis zum 31.12.2022) verlängert. Auch da bringe ich Sie auf den Stand der Dinge“, so der Rechtsanwalt.
Aber auch andere, für den Vereinsalltag relevante Themen sind Inhalt des Newsletters und werden unter den Blöcken Rechtsprechung und Gesetzgebung, Vereinspraxis und Vereine fragen, Experten antworten erläutert.
 
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