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Sportversicherungsvertrag des LSVS
ARAG Sportversicherung informiert: Modifizierter Sportversicherungsvertrag des Landessportverbandes für das Saarland
Um die hohen Erwartungen an eine moderne Sportversicherung auch bestmöglich erfüllen zu können, hat der Landessportverband für das Saarland (LSVS) mit der Firma Himmelseher und der ARAG Sportversicherung Gespräche über die Möglichkeiten einer sinnvollen Optimierung der Sportversicherung geführt. Nach erfolgreichen Verhandlungen konnte der LSVS für seine Vereine und Verbände erreichen, dass der Sportversicherungsvertrag an die sich stetig verändernden Gegebenheiten im Sport angepasst wird und wichtige Leistungen erhöht werden. Die damit verbundene geringe beitragsmäßige Mehrbelastung wurde sportnah und sportfreundlich gestaltet.
Ab dem 01.01.2012 steht den Vereinen und Verbänden bei Haftpflichtschäden eine höhere Absicherung zur Verfügung. Die Versicherungssumme wurde auf € 2.000.000,-- pauschal für Personen- und Sachschäden aufgestockt. In der Unfallversicherung wurden die Invaliditätsleistungen neu gestaffelt. Die Höchstersatzleistung beträgt nach wie vor unverändert bis zu € 200.000,--.
Als Ergänzung zur Invaliditätsleistung hat der LSVS bereits seit längerem eine Übergangsleistung vereinbart. Die Höhe dieser Übergangsleistung wurde angepasst. So erfolgt nach 9 Monaten die Zahlung einer 1. Übergangsleistung in Höhe von € 3.000,-- und nach 12 Monaten die Zahlung einer 2. Übergangsleistung in Höhe von weiteren € 1.000,--. Voraussetzung ist, dass in dieser Zeit die Leistungsfähigkeit der versicherten Person im beruflichen und/oder privaten Bereich zu mehr als 50 % ununterbrochen eingeschränkt war.
Für den Fall, dass ein Vereinsmitglied aufgrund eines Unfalls längere Zeit im Krankenhaus verbringen muss, wird im Umfang der Unfall-Deckung der Sportversicherung ein Krankenhaustagegeld gezahlt. Die Höhe des Betrages, der für die ersten 10 Tage des Krankenhausaufenthaltes gezahlt wird, wurde auf € 15,-- angehoben. Ab dem 11. Tag des Krankenhausaufenthaltes erhöht sich der zu zahlende Betrag auf € 20,-- je Tag. In der Rechtsschutzversicherung wurde die Höchstgrenze für versicherte Leistungen auf € 100.000,-- heraufgesetzt.
Die neuen Beiträge (gültig ab 01.01.2018):
Jugendliche / Erwachsene über 14 Jahren: 2,71 €
Für Kinder bis 14 Jahre: 1,61 €