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Vereinsservice | Spendenregelung für Vereine

Alle gemeinnützigen Vereine sind berechtigt, unmittelbar Zuwendungen entgegenzunehmen und entsprechende Bestätigungen auszustellen.

Die Zuwendungsbestätigung (früher: Spendenbescheinigung) hat auf dem amtlichen Vordruck zu erfolgen. Die Bestätigungen dürfen eine DIN A4 - Seite nicht überschreiten. Die allgemein verbindlichen Muster enthalten umfassende Angaben, die nicht auf jeden Zuwendungsempfänger zutreffen. Der jeweilige Zuwendungsempfänger muss in seine Zuwendungsbestätigung nur die Angaben übernehmen, die für ihn zutreffen.

Es muss darauf hingewiesen werden, dass es Sanktionen für die Ausstellung unrichtiger Zuwendungsbestätigungen gibt. Jeder Verein ist verpflichtet, Aufzeichnungen von den Zuwendungen zu erstellen. Es sollen damit mögliche Spendenfehlverwendungen für Zwecke der Spendenhaftung festgestellt werden können. Die Aufzeichnungen müssen folgendes enthalten:

  • Zeitpunkt der Vereinnahmung der Zuwendung
  • Nachweis über die zweckentsprechende Verwendung
  • Doppel der Spendenbestätigung. 

Auch wenn keine Spendenbestätigung ausgestellt wird, sind Name und Anschrift des Spenders, der gespendete Betrag, das Datum der Zahlung und die Kennzeichnung als Spende festzuhalten.

Informationen zur Gemeinnützigkeit des Saarländischen Turnerbundes: hier