Verbandsgremien | Organe des STB
Organe des STB sind der Landesturntag, das Präsidium, die Fachausschüsse, der Rechtsausschuss und der Ehrungsausschuss. Der Landesturntag wird alle drei Jahre vom Präsidium einberufen. Den Landesturntag bilden die Mitglieder des Präsidiums, die Delegierten der Mitgliedsvereine, 30 Abgeordnete der STJ, die Landesfachwartinnen und Landesfachwarte, je 8 Delegierte der vier Turngaue, die Ehrenmitglieder des STB. Das Präsidium ist Führungsorgan des STB und bestimmt die Verbandspolitik des STB. Es ist dem Landesturntag verantwortlich. Wesentliche Aufgabe des Präsidiums ist die Wahrnehmung der Gesamtinteressen des STB entsprechend den in § 1 der Satzung beschriebenen Aufgaben und Zielen. Die Mitglieder des Präsidiums werden vom Landesturntag für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt.
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Landesturntag
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Präsidium
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Rechtsausschuss
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Fachausschüsse
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Ehrungsausschuss
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Jugendvorstand
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Jugendverbandsrat
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AthletensprecherInnen
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