Saarländischer Turnerbund auf Instagram     Saarländischer Turnerbund auf Facebook     Saarländischer Turnerbund auf YouTube
Menü

Vereinsservice | Pässe

Verlängerung der Startrechte

Mit der Umstellung der Gültigkeit der Jahresmarken auf ein Kalenderjahr zu Beginn dieses Jahres laufen in diesem Jahr alle Startrechte und Jahresmarken zum 31.12.2021 ab. Bereits jetzt ist es möglich, eine Verlängerung der Startrechte zu 
beantragen. Diese wird vom Vereinsadmin durchgeführt. Die neue Jahresmarke und die entsprechenden Startrechte sind dann bis zum 31.12.2022 gültig.

Hierbei sollten folgende Punkte berücksichtigt werden:

  • Eine Verlängerung kann nur durchgeführt werden, wenn derzeit eine gültige Jahresmarke für den startenden Verein besteht.
  • Ist keine Jahresmarke vorhanden, so handelt es sich um eine Neubeantragung, sodass im Turnportal keine Startrechteverlängerung durchzuführen ist, sondern eine Neubeantragung des/der Startrechte. Hier muss individuell bei den einzelnen Sportler*innen geschaut werden.
  • Bei einem Vereinswechsel ist keine Startrechte-Verlängerung möglich, hier handelt es sich um eine Neubeantragung. Soll der/die Sportler*in im kommenden Jahr für einen anderen Verein starten, so muss dabei bedacht werden, dass bei einer Übernahme des Startrechts noch im alten Jahr (2021) auch eine Jahresmarke für 2021 erworben wird! Wird das Startrecht erst im kommenden Jahr (2022) übernommen, so wird eine Jahresmarke für 2022 erworben, jedoch ist der Startpunkt der 3-monatigen Wechselsperre entsprechend später.

Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass die Sperre aufgrund des Vereinswechsels gemäß der DTB-Wettkampfordnung auch nach Ablauf der Jahresmarke am 31.12. eines Jahres für 3 Monate wirksam bleibt. Die Sperre entfällt 
erst, wenn das Startrecht in der entsprechenden Sportart mindestens 3 Monate erloschen war (siehe 3.8.1 Abs. 3 Wettkampfordnung DTB).

Eine detaillierte Anleitung für die Startrechte-Verlängerung ist hier zu finden:


 

Digitale Startpässe erleichtern Vereinsarbeit

Das Passwesen im DTB wurde in den vergangenen Jahren „analog“ bearbeitet, mit Passantrag und Bild einsenden, bearbeiten und zurückschicken. Dies erfordert von allen – den Antragstellern und den Bearbeitern – viele zeitliche Ressourcen. Aus diesem Grund hat sich der DTB gemeinsam mit den Landesturnverbänden für die „Digitalisierung des Passwesens“ entschieden, sodass seit 2019 die komplette Abwicklung nun online erfolgt – einschließlich der Beantragung von Startrechten durch die Vereine für ihre Wettkämpfer*innen. Grundlage hierfür ist die Datenbank TURNPORTAL.


 

Änderungen im Passwesen ab 2021

Der DTB-Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 14.11.2020 Änderungen im DTB Passwesen beschlossen, die bereits zum 1. Januar 2021 wirksam werden.

Download:  Infoschreiben für Landesturnverbände und Vereine

Die Änderungen umfassen die folgenden Punkte:

  • Die Laufzeiten der Jahresmarken und Startrechte werden von 365 Tage auf das Kalenderjahr vom 1.1. bis 31.12. umgestellt.
  • Die aktive Bestätigung der beantragten Startrechte durch den/die Wettkämpfer*in entfällt zukünftig und wird ersetzt durch ein „Recht auf Widerspruch“ innerhalb von zwei Wochen.
  • Wegfall der Sperre von drei Monaten bei Vereinswechsel für Mannschafts-Startrechte, wenn eine Freigabe durch den abgebenden Verein erfolgt.
  • Wettkämpfe ohne Startrechteverpflichtung: Für alle Wettkämpfe, die gemäß nationaler Wettkampfprogramme und nationaler Regelwerke stattfinden, wird ein gültiges Startrecht benötigt.
  • Startrechteverpflichtung für den Bereich Vorführungen
     

Erläuterungen zu den Änderungen und weitere Informationen zum Passwesen auf: www.dtb.de/passwesen