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Corona: Neue Regelugen im Sportbetrieb

Seit dem 02.12.2021 gilt im Saarland eine neue Corona-Verordnung, die auch den Sport betrifft.

Seit dem 02. Dezember 2021 gilt im Saarland eine neue Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Das Ministerium für Inneres, Bauen ud Sport hat die FAQ`s zhum Sportbetrieb im Saarland überarbeitet und folgende Regelungen gelten:

  • Der Freizeit- und Amateursport im Außenbereich und auf Außensportanlagen ist gem. § 6 I Nr. 3 nach Vorlage eines 2G-Nachweises (geimpft/genesen) erlaubt. Ohne Nachweis erlaubt ist die sportliche Betätigung allein oder mit dem eigenen Hausstand.
  • Sport im Innenbereich ist lediglich bei Vorlage eines 2G-plus-Nachweises (geimpft/genesen plus zusätzlich aktueller Test) gem. § 6 II Nr. 6 VO-CP erlaubt. Ausgenommen hiervon sind Personen die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können und einen Testnachweis führen.
  • Weitere Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, aber in der Kindertagesstätte oder Kindertagespflege regelmäßig getestet werden sowie Schülerinnen und Schüler, die ebenfalls im Rahmen des verbindlichen Schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig auf das Corona-Virus getestet werden.
     

Weitere Informationen in den FAQ`s des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport.

Download: FAQ im Sportbetrieb