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Neue Corona-Verordnung im Saarland

Ab dem 20.11.2021 gilt im Saarland eine neue Corona-Verordnung, die auch den Sport betrifft.

Nach der Bund-Länder-Schalte am gestrigen Donnerstag hat die saarländische Landesregierung aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens die Corona-Maßnahmen angepasst. Ab morgigem Samstag, 20. November gilt im Saarland die neue Rechtsverordnung zur Bekämpfung der Corona- Pandemie, die am Freitag, 03. Dezember wieder außer Kraft tritt. Die Maßnahmen führen auch zu Veränderungen im Sport. Zu den wichtigsten Fragen im Sport hat das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport die FAQ`s zum Sportbetrieb im Saarland überarbeitet:

  • Der Freizeit- und Amateursport im Außenbereich und auf Außensportanlagen ist ohne Einschränkungen erlaubt.
  • Der Sport im Innenbereich ist lediglich bei Vorlage eines 2G- Nachweises gem. § 2 I Nr. 1, 2 VO-CP (geimpft oder genesen) erlaubt. Ausgenommen hiervon sind Personen die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können und einen Testnachweis führen. Weitere Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die das sechste Lebensjahr vollendet haben, aber in der Kindertagesstätte oder Kindertagespflege regelmäßig getestet werden sowie Schülerinnen und Schüler, die ebenfalls im Rahmen des verbindlichen Schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig auf das Corona-Virus getestet werden.
     
  • Für die Hermann-Neuberbger-Sportschule gilt also:
    • Für alle Veranstaltungen und Lehrgänge, die im Innenraum stattfinden gilt ab sofort die 2-G-Regel (geimpft oder genesen). Die entsprechenden Nachweise, sowie der Personalausweis sind jeder Zeit mitzuführen. Der Veranstaltungs- bzw. Lehrgangsleiter hat dies zu kontrollieren und sorgt für die Einhaltung der genannten Maßnahmen.
    • Für Veranstaltungen und Lehrgänge, die im Außenbereich stattfinden gilt weiterhin die 3-G-Regel (geimpft, genesen oder getestet), oder die Maskenpflicht.
    • Der Zutritt zum Sportlertreff der Hermann-Neuberger-Sportschule ist nur unter Einhaltung der 2-G-Regel möglich.
    • Für Kadersportler gilt auf dem gesamten Gelände weiterhin die 3-G-Regel. Die Ausnahme bildet der Sportlertreff. Hier gilt auch für sämtliche Kadersportler die Einhaltung der 2-G-Regel.
       

FAQs zum Sportbetrieb im Saarland