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Vereinsservice: Neuauflage der Broschüre „Steuerratgeber für Vereine“

Auf Grund von Neuerungen im Vereinssteuerrecht wurde die Broschüre in diesem Jahr komplett überarbeitet, an die geänderte Rechtslage angepasst und daher neu aufgelegt. Dieser ist nun auf dem Stand der aktuellen gesetzlichen Regelungen vom 18.12.2020.

Ziel des neu aufgelegten Ratgebers ist es, den Alltag in den Vereinen zu erleichtern und die Verantwortlichen in Ihrer Arbeit zu unterstützen. Dazu gehören insbesondere auch praktische Anleitung und Unterstützung bei steuerlichen Fragestellungen.  Oftmals haben Vereine in ihren Vorständen auch deshalb ein Nachwuchsproblem, weil junge Menschen von den meist komplizierten administrativen Herausforderungen abgeschreckt werden. Angefangen bei der Spendenquittung, über die Anmeldung und Abrechnung von Veranstaltungen bis hin zur korrekten Buchführung, ehrenamtlich Tätigen in Hauptverantwortung wird einiges abverlangt. Die neue Broschüre setzt genau dort an. Sie soll Menschen, die gerne Verantwortung für ihren Verein übernehmen wollen die Angst vor den bürokratischen Hürden nehmen.

Die Broschüre gibt einen aktuellen, informativen Überblick über die wichtigsten Bestimmungen im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht - bezogen auf ein Spektrum möglicher steuerlicher Berührungspunkte. Bei den wesentlichen Verbesserungen, die aus der aktuellen Reform des Gemeinnützigkeitsrechts resultieren, handelt es sich unter anderem um:

  • Abschaffung der starren gesetzlichen Zeitvorgaben bei der Mittelverwendung für steuerbegünstigte Körperschaften mit jährlichen Einnahmen von nicht mehr als 45.000 €.
  • Erhöhung der Freigrenze für sogenannte wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von 35.000 € auf 45.000 € ab 2020.
  • Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags von 2.400 € auf nunmehr 3.000 € und der Ehrenamtspauschale von 720 € auf nunmehr 840 €.
  • Erweiterung des Zweckkatalogs begünstigter Zwecke unter anderem um „Klimaschutz“, „Freifunk“ und „Ortsverschönerung“ und „Unterhaltung und Pflege von Friedhöfen und die Förderung der Unterhaltung von Gedenkstätten für nichtbestattungspflichtige Kinder und Föten“.

Zudem wurden folgende Verbesserungen vorgenommen:

  • Etablierung von Holdingstrukturen im Dritten Sektor.
  • Vereinheitlichung der Regelungen zur Mittelweitergabe von gemeinnützigen Organisationen untereinander.
  • Anhebung der Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis, z. B. bei Spenden von 200 € auf 300 €.

Exemplare des neuen Steuerratgebers für Vereine können beim Ministerium für Finanzen und Europa kostenlos bestellt und zudem auf der Homepage des Ministeriums heruntergeladen werden.
Darüber hinausführende allgemeine Informationen, die für Vereine von Interesse sind, stehen unter dem Vereinsportal „Ehrenamt“ der Landesregierung zur Verfügung.