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Sport in Corona-Zeiten: Weitere Lockerungen im Sport

Seit Freitag, 04. Juni 2021, sind neue, vor allem den Freizeit- und Amateursport erleichternde neue Regelungen im Saarland gültig. 

Grundlage: Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vom 02. Juni 2021 (siehe www.corona.saarland.de). Seit Freitag, 04. Juni 2021, sind folgende Regelungen für den Freizeit- und Amateursport im Saarland gültig: 

Kontaktsport im Außenbereich

  • erlaubt mit Nachweis eines der drei „G‘s“:
    • Getestet - negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Sunden)
    • Geimpft - Impfnachweis
    • Genesen – Nachweis
  • Ausnahme: Minderjährige brauchen seit 4. Juni auch für Kontaktsport draußen keinen Test mehr. (§7, Absatz 4, Nr. 2 der saarländischen Corona-Verordnung) 
     

Kontaktsport im Innenbereich

  • erlaubt mit Nachweis eines der drei „G‘s“:
    • Getestet - negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Sunden)
    • Geimpft - Impfnachweis
    • Genesen – Nachweis
  • Testpflicht gilt auch für Minderjährige.
     

Kontaktfreier Sport im Außenbereich (im Freien)

  • erlaubt ohne Corona-Test 
     

Kontaktfreier Sport im Innenbereich

  • erlaubt mit Nachweis eines der drei „G‘s“:
    • Getestet - negativer Corona-Test (nicht älter als 24 Sunden)
    • Geimpft - Impfnachweis
    • Genesen – Nachweis
  • Testpflicht gilt auch für Minderjährige.
     

Weitere den Sport betreffende Regeln:

  • Zuschauer sind nicht erlaubt.
  • Begleitpersonen von Minderjährigen zählen nicht als Zuschauer und sind gestattet mit Nachweis eines der drei „G’s (getestet, geimpft oder genesen)
     

Sonderregeln für den Profi-/Berufssport:

  • Der Wettkampf- und Trainingsbetrieb des Berufssports und von Sportlerinnen und Sportlern des Olympiakaders, des Perspektiv-Kaders, der Nachwuchskader, des paralympischen Kaders und des Landeskaders ist uneingeschränkt zulässig.
  • Zuschauer sind nicht erlaubt.
  • Begleitpersonen von Minderjährigen zählen nicht als Zuschauer und sind gestattet mit Nachweis eines der drei „G’s (getestet, geimpft oder genesen)

 
Weitere Infos auch auf: www.corona.saarland.de