Wer profitiert?
Von dieser Regelung profitieren Vereine und Organisationen mit Sitz im Saarland, die hauptsächlich ehrenamtlich und gemeinnützig tätig sind. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltungen keinen Eintritt verlangen, die Musik nicht im Mittelpunkt steht und die Fläche maximal 500 m² umfasst. Auch Musik von CDs, MP3s oder Streaming ist abgedeckt, wenn sie öffentlich gespielt wird und die Rahmenbedingungen erfüllt sind.
Was bedeutet das konkret?
Bis zu vier Veranstaltungen pro Jahr können kostenfrei – also ohne GEMA-Lizenzgebühren – stattfinden. Dazu zählen zum Beispiel eintrittsfreie Vereinsfeste, Gartenfeiern oder ähnliche Feiern mit musikalischer Begleitung. Veranstaltungen mit Eintritt, kommerzielle Events oder größere Musik-Feste fallen nicht unter diese Pauschalregelung.
Wie melde ich meine Veranstaltung an?
Damit das Saarland die Kosten übernehmen kann, muss die Veranstaltung vorher im GEMA-Onlineportal angemeldet werden. Nur dann kann der jeweils zuständige Landeszuschuss greifen und die Lizenzkosten werden übernommen.
Diese Unterstützung des Ehrenamts ist ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung für das Engagement in unseren Vereinen und erleichtert die Durchführung vieler gemeinschaftlicher Aktivitäten. …
???? Weiterführende Informationen und das GEMA-Informationspaket findet ihr hier auf saarland.de.
